Zur Einhaltung der hohen Anforderungen unserer Kunschaft und auch um die gesetzliche Pflicht (seit 1.7.2015 zwingend) zu erfüllen, ist unsere werkseigene Produktionskontrolle nach der Norm EN 1090-2 zertifiziert.
Mögliche Folgen bei der Ausführung von Arbeiten ohne Zertifizierung:
STRAFRECHT
Grobe Fahrlässigkeit bei Schadensfällen mit Verletzung von Menschen
ZIVILRECHT
Zahlungsverweigerung des Kunden
Zahlungsverweigerung der Versicherung bei Schadensfällen
Folgekosten für erforderliche Nacharbeiten
Vertragsstrafen durch Verzögerungen
BAURECHT
Geldbußen
Einstellung der Arbeiten durch die Bauaufsicht
WETTBEWERBSRECHT
kostenbewehrte Abmahnung durch Wettbewerber mit Zertifizierung
Werkseigene Produktionskontrolle nach EN 1090-1: 2009+A1:2001
bis EXC2
Nr. 2374-CPR-0332-01